Das Internet wird fair: Ist deine Website bereit für das BFSG 2025?

Über 7 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. Das ist fast jeder zehnte Einwohner. Trotzdem schließt das moderne Internet viele von ihnen täglich aus! Am 28. Juni 2025 ändert sich das radikal.

Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft. Für viele Betreiber von Websites und Onlineshops bedeutet das: Handeln, und zwar jetzt. Ich zeige dir in diesem Artikel ganz genau, was dieses Gesetz fordert. Keine Panik. Wir brechen die komplizierten juristischen und technischen Regeln gemeinsam auf klare, verdauliche Schritte herunter, die wirklich jeder versteht. Wenn du digitale Dienstleistungen anbietest, bist du hier genau richtig. Lass uns deine Seite fit für alle Nutzer machen – und dein Unternehmen gleichzeitig rechtlich absichern.

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Für wen gilt das Gesetz eigentlich?

Nicht jede kleine private Hobby-Seite muss ab 2025 komplett barrierefrei sein. Das Gesetz zielt auf den elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher ab.

Das bedeutet: Sobald Menschen auf deiner Website Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Verträge abschließen können, bist du betroffen.

Typische Beispiele für betroffene Websites:

  • Onlineshops (jeder Art)
  • Buchungs- und Ticket-Portale (für Reisen, Konzerte etc.)
  • Banking- und Versicherungsangebote
  • Plattformen, auf denen man online Verträge abschließt (z. B. Streaming-Dienste, Software-Abos)

Was ist mit reinen „Visitenkarten“-Websites?

Reine Image-Websites, auf denen man nur liest und nichts kaufen kann, sind von den strengsten Regeln oft ausgenommen. Aber Vorsicht: Sobald Nutzer über die Seite ein Konto eröffnen, Termine buchen oder Käufe tätigen können, greift das Gesetz in vollem Umfang!

Der rechtliche Rahmen: Was bedeutet „konform“?

Das Gesetz (BFSG) gibt das große Ziel vor: Produkte und Dienste müssen für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Und zwar „in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“.

Um das technisch messbar zu machen, verweist das Gesetz auf einen europäischen Standard namens EN 301 549. Dieser baut wiederum auf den weltweit bekannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (den WCAG 2.1 oder 2.2) auf. Du musst hier das sogenannte „Level AA“ erreichen.

Der große Vorteil: Wenn deine Website diesen technischen Standard erfüllt, geht der Gesetzgeber automatisch davon aus, dass du das Gesetz einhältst. Juristen nennen das die „Konformitätsvermutung“.

Die 4 Säulen der Barrierefreiheit

Wie sieht das in der Praxis aus? Die technischen Anforderungen lassen sich in vier einfache Prinzipien unterteilen. Deine Website muss Folgendes sein:

👁️ 1. Wahrnehmbar

Informationen dürfen nicht in einer Form präsentiert werden, die manche Nutzer gar nicht mitbekommen.

  • Bilder & Grafiken: Jedes wichtige Bild braucht einen „Alt-Text“ (Alternativtext) für Screenreader.
  • Videos: Untertitel sind Pflicht. Bei wichtigen visuellen Aktionen zusätzlich eine Audiodeskription.
  • Kontraste: Text und Hintergrund müssen sich deutlich voneinander abheben (mind. 4,5:1).
  • Zoom: Vergrößerung bis zu 200 % ohne Funktionsverlust muss möglich sein.

⌨️ 2. Bedienbar

Jeder muss auf deiner Seite navigieren können – auch komplett ohne Maus.

  • Tastatur-Pflicht: Alles muss mit der Tab-Taste bedienbar sein. Keine „Tastatur-Fallen“!
  • Sichtbarer Fokus: Ein farbiger Rahmen muss immer zeigen, wo man sich gerade befindet.
  • Große Klickflächen: Buttons dürfen auf dem Smartphone nicht winzig sein.
  • Zeitlimits: Sessions im Checkout müssen verlängerbar sein.

🧠 3. Verständlich

Die Inhalte und die Bedienung der Website müssen klar und absolut logisch sein.

  • Struktur: Klare Navigation und sinnvolle Menü-Namen.
  • Einfache Sprache: Für verbraucherorientierte Inhalte wird eine „leicht verständliche Sprache“ gefordert.
  • Formulare: Felder müssen klar beschriftet sein. Eindeutige, hilfreiche Fehlermeldungen sind ein Muss!

⚙️ 4. Robust

Deine Website muss technisch sauber programmiert sein, damit Hilfsprogramme sie fehlerfrei verstehen.

  • Sauberer Code: Überschriften (H1, H2), Listen und Tabellen müssen im HTML-Code korrekt ausgezeichnet sein.
  • ARIA-Attribute: Sparsam, aber richtig eingesetzt, um Screenreadern extra Infos zu geben.
  • Kompatibilität: Reibungslose Zusammenarbeit mit gängigen Hilfstechnologien.

Zusätzliche Pflichten: Was du außerdem bereitstellen musst

Neben der reinen Technik verlangt das Gesetz noch zwei weitere essenzielle Dinge von dir:

Pflichtdokument Was das genau bedeutet
Barrierefreiheitserklärung Eine leicht auffindbare, barrierefreie Unterseite auf deiner Website. Dort erklärst du ehrlich, welche Bereiche deiner Seite schon konform sind, wo es noch hakt und wie Nutzer dich bei Problemen kontaktieren können.
Verbraucherinformationen Gemäß Anlage 3 Nr. 1 BFSG musst du allgemeine Infos (wie Nutzungsbedingungen, Dienstleistungsbeschreibungen) so aufbereiten, dass sie leicht verständlich und mit Hilfstechnologien problemlos nutzbar sind.

Die Praxis-Checkliste: Ist deine Seite bereit für 2025?

Fassen wir zusammen. Deine Website ist gut aufgestellt und im Sinne des Gesetzes „konform“, wenn du bei diesen Punkten einen Haken setzen kannst:

  • Technik-Upgrade: Die Seite wurde bis zum Stichtag (28.06.2025) auf den Standard EN 301 549 (WCAG 2.1/2.2 Level AA) gebracht.
  • Reibungslose User Journey: Alle wichtigen Wege (Suche, Warenkorb, Checkout, Registrierung, Login) funktionieren komplett mit der Tastatur, haben einen sichtbaren Fokus und klare Fehlermeldungen.
  • Inhalte & Code: Kontraste, Medien (Bilder/Videos), Zoom, semantischer HTML-Code und die Screenreader-Bedienbarkeit erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
  • Transparenz: Du hast eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung eingebunden und alle gesetzlich geforderten Verbraucherinfos barrierefrei aufbereitet.

Lass uns deine Website sicher machen!

Der Stichtag rückt unaufhaltsam näher. Riskier keine Abmahnungen und schließe niemanden von deinem Angebot aus.

Möchtest du diese Anforderungen in eine sehr konkrete, Punkt-für-Punkt abgearbeitete Prüfliste (nach WCAG-Level AA) übersetzt haben, um sie als Arbeitsgrundlage an deine Entwickler weiterzugeben?

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